Prüfung ortsveränderlicher Geräte DGUV V3 (BGV A3)

Die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte ist seit dem 01.04.1979 Pflicht für jedes Unternehmen, bei Nichteinhaltung dieser Prüfpflicht schließen Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen und können bei Verstößen (Straftat) gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000,– € ahnden.

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Es sind alle elektrisch betriebenen Elektrogeräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen sind.

Wir prüfen ohne Störung der Betriebsabläufe, sehr gern auch am Wochenende, nach der DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701- 0702. So sind Sie und wir auf der sicheren Seite!

Gerne arbeiten wir um den Betriebsablauf nicht zu behindern auch außerhalb der Kernarbeitszeit.